Ablauf
Aktuell befinden wir uns in der Gründungsphase unserer Praxis in Feldkirchen. Sie können sich ab sofort auf die Interessentenliste setzen lassen, wenn Sie Interesse an einer Psychotherapie bei uns haben. Erste Termine werden voraussichtlich ab Juni 2026 vergeben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!
Honorar
Seit dem 1. Juli 2024 sind die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen und neuen Leistungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen nach GOÄ und GOP in Kraft.
Zu Beginn haben Therapeut und Patient in der sogenannten Probatorik die Gelegenheit sich kennenzulernen und abzuwägen, ob eine Therapie sinnvoll ist. Die 3 Sprechstunden werden mit je 134 Euro und die 2 probatorischen Sitzungen mit je 153 Euro berechnet.
Für die reguläre Therapiesitzung einer Kurzzeittherapie mit einer Dauer von 50 Minuten werden folgende Ziffern verrechnet:
2 x GOP 812 (à 25 min) + 1 x GOP 801 = 2 x € 67,03 + € 33,52 = € 167,58
Dazu kommen einmalig die biographische Anamnese (123,34 Euro), die Gebühr für die Testdiagnostik (je Umfang zwischen 12,17 Euro und 75,75 Euro, wird dreimal pro Therapie durchgeführt), einmalig vertiefte Exploration (53,62 Euro), sowie die Gebühren für etwaige Anträge oder Gutachten.
Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen. Bei Bedarf kann die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie mit insgesamt 60 Sitzungen umgewandelt werden. Die Langzeittherapieziffer 870 wird mit 100,55 bis 153 Euro je nach Steigerungssatz berechnet.
Private Krankenversicherung, Beihilfe, Heilfürsorge
Die Kosten werden (mindestens anteilig) von der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe und der Heilfürsorge übernommen. Bitte informieren Sie sich über die Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wir können als Privatpraxis leider nicht mit den gesetzlichen Kassen abrechnen.
Selbstzahler:in
Als Selbstzahler:in entfallen alle Formalitäten, Sie müssen sich nicht um eine Kostenerstattung bemühen und es werden keine Informationen über die Diagnose und die Behandlung an Ihre Krankenkasse übermittelt. Das kann im Falle einer Verbeamtung oder beim Abschließen von Versicherungen (z.B. BU) von Vorteil sein.
